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Der Tegelberg. Sitz der Gleitschirm und Drachenflugschule Aktiv

Tegelberg-Panorama

Der wohl bekannteste Flugberg in Deutschland ist der Tegelberg.

Ein Flug über die Königsschlösser gehört für jeden Gleitschirm- und Drachenpiloten zum Programm, ein Flug den man mindestens einmal gemacht haben muss.

 

Für Drachen und GS-Piloten

Der Tegelberg ist einer der wenigen Berge in Deutschland an dem sich Drachen und GS-Piloten noch ungefähr die Waage halten. Dieses Miteinander verlangt von den Individualsportlern eine gehörige Portion Disziplin und Miteinander nicht nur in der Luft, sondern auch am Boden.

 

Flugbetriebsordnung für Gleitschirm- und Drachenflieger am Tegelberg

Die Tegelbergbahn hat aus Gründen der Flugsicherheit und zur Sicherstellung eines geordneten Start-. Flug- und Landebetriebes folgende Flugbetriebsordnung (FBO) für Gleitschirm- und Drachen­flieger erlassen. Die Flugbetriebsordnung vom l. Juni 1998 verliert hiermit ihre Gültigkeit. 

 

Allgemeines:

Grundsätzlich dürfen am Tegelberg nur Gleitschirm- und Drachenflieger mit einem gültigen ; Befähigungsnachweis fliegen und nur einen Gleitschirm oder Drachen verwenden, der ordnungsgemäß zugelassen und versichert ist. Gleitschirm- und Drachenflugschulen, die eine schriftliche Ausbildungsgenehmigung für den Tegelberg besitzen, dürfen ihre Flugschüler im Rahmen der ; Höhenflugschulung ausbilden. Jeder Gleitschirm- und Drachenflieger muss eine Einweisung in das ' Fluggelände erhalten. Für die Gleitschirm-Flieger wird eine sogenannte "Grüne Karte" als Flugberechtigung am Tegelberg ausgestellt.

Flugregion Tegelberg

Das Betreten des Start- und Landegeländes ist nur für das Starten und Landen erlaubt. Der Aufenthalt unmittelbar am Startplatz und im Landegelände ist nur für den Startleiter und je einen Fluglehrer pro Flugschule gestattet und auch nur dann. wenn es für den Flugbetrieb, bzw. für die Sicherheit der Ausbildung erforderlich ist. Rauchen in unmittelbarer Nähe der Startplätze, auf den Auf- und Abbauplätzen und im Landegelände ist verboten. Im gesamten Bereich des Start- und Landeplatzes, sowie den Auf- und Abbauplätzen der Gleitschirm- und Drachenflieger ist das Mitführen und der ; Aufenthalt von Hunden, Katzen oder anderen Tieren aus Gründen der Sicherheit und der erforderlichen Hygiene nicht gestattet.

 

Aufbauplatz für Gleitschirme und Drachen:

Der Aufbauplatz für Gleitschirme und Drachen befindet sich direkt neben der Bergstation der Tegelbergbahn. Ein Auslegen des Gleitschirmes direkt am Startplatz, zwecks Kontrolle des Fluggerätes, ist bei Flugbetrieb untersagt. Alle Drachen- und Gleitschirm-Flieger haben dafür zu sorgen, dass ihr aufgebautes Fluggerät für Fliegerkollegen einen Weg zum Startplatz frei lässt. Im Regelfall ist nach dem Aufbau des Fluggerätes zügig zu starten. 

 

Starten von den Startplätzen neben der Bergstation (Naturstartplatz und Ostrampe):

Nach Startfreigabe des Startleiters (oder bei dessen Abwesenheit) kann nach eigenem Ermessen und eigener Verantwortung gestartet werden. Aus Gründen der Sicherheit sind Ausbildungsflüge mit dem Gleitschirm von der Ostrampe nicht gestattet. Hat der Gleitschirm- oder Drachenflieger eine Minute nach Startfreigabe keinen Startversuchunternommen, muss der Betreffende nach Aufforderung den Startplatz unverzüglich verlassen und dem nachfolgenden Flieger Platz für den Start machen. Für Flugschüler entscheidet darüber in jedem Fall immer nur der jeweils verantwortliche Fluglehrer.

 

Zusätzliche Startplätze für die am Tegelberg zugelassenen Flugschulen:

Können Flugschüler aus wichtigen Gründen vom Naturstartplatz neben der Bergstation nicht starten, so dürfen, mit Genehmigung der Geschäfts'/Betriebsleitung der Tegelbergbahn. Ausbildungsflüge zum Beispiel auch  von der Skischneise aus durchgeführt werden. Diese Regelung gilt allerdings nur für die am Tegelberg zugelassenen Flugschulen und nur bei Anwesenheit der verantwortlichen. Fluglehrer.

 

Tandemflüge am Tegelberg:

Nicht kommerzielle Tandemflüge sind nach Vorlage der nötigen Befähigungsnachweise einer gültigen Passagierflugversicherung sowie einer Einweisung für das Gelände erlaubt. Kommerzielle Tandemflüge sind im Moment den ansässigen Flugschulen, welche eine Geländezulassung des Geländehalters haben erlaubt. Der Geländehalter vergibt die Zulassungen.

 

Fliegen im Bereich des Tegelberges:

Nach dem Start hat der Gleitschirm-/Drachenflieger den Luftraum vor den Startplätzen großräumig zu meiden. Das Überfliegen der Startplätze, des Aufbauplatzes und des gesamten Bereichs der Bergstation und der Bergbahn- und Liftseile hat mit einem Mindestabstand von 100 m Höhe zu erfolgen. Über dem Bereich der Talstation ist ein Mindestabstand von 300m Höhe einzuhalten. Jede Art von Kunstflug ist im gesamten Fluggelände strengstens verboten

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